Medizinische Notwendigkeit des Magenbandes
Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Behandlungen (z.B. Magenband-Operation, Einsetzen des Magenballons, Magenbypass-OP) bezahlen, wenn diese erfolgsversprechend sind, es keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten gibt und die Behandlung nicht gefährlicher ist als die Nicht-Behandlung.
Folgende Kriterien nennt die Deutsche Adipositas-Gesellschaft als Indikation für eine chirurgische Therapie der Adipositas:
- BMI > 40 kg/m2 oder BMI > 35 kg/m2 mit schwerwiegenden Begleitkrankheiten
- Scheitern konservativer Behandlungsmaßnahmen.
- OP-Risiko darf die möglichen Operationen nicht übersteigen
- Ausreichende Motivation und vollständige Aufklärung des Patienten über Risiken und
- Konsequenzen des Eingriffs sind bekannt
- Keine schwerwiegenden psychischen Störungen, keine Alkohol oder Drogensucht, keine Demenz, keine Allergien, Entzündungen etc, die die Magenband-Operation unmöglich machen.
